Gesetze und Richtlinien

Was die StVZO sagt

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in Deutschland eindeutig, welche Beleuchtung an Fahrrädern vorgeschrieben ist. Diese geben uns den Rahmen für die Produktentwicklung vor, in dessen wir die bestmöglichen Lösungen für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr entwickeln.

1

weißes Frontlicht

Es ist verpflichtend ein weißes Frontlicht mit klar begrenztem Lichtkegel zu verwenden. Dieses darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

2

rotes rücklicht

Sie müssen stets ein rotes Rücklicht verwenden, das dauerhaft leuchtet. Ein Blinkmodus ist nach STVZO nicht zulässig.

3

reflektoren

Verschiedene Reflektoren sind an Ihrem Fahrrad verpflichtend:
- Vorne: weiß
- Hinten: Rot
- An jedem Pedal: Gelb
- Seitlich: Gelb (Speichenreflektoren oder reflektierende Streifen am Reifen))

Schon gewusst?

Bei eingeschränkter Sicht, (also bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Witterung) muss die Beleuchtung immer eingeschaltet werden. Verstöße können nicht nur ein Bußgeld, sondern im Schadensfall auch ein Mitverschulden nach sich ziehen. Das kann schnell teuer werden!

Sie suchen eine neue Lampe für Ihr Fahrrad?

Besonders wichtig: Nur Leuchten mit Prüfzeichen („K-Nummer“) sind für den Straßenverkehr zugelassen. Bei TRELOCK finden Sie sie selbstverständlich auf jedem unserer zugelassenen Produkte.

Fahrradsicherheit – rechtliche vs. praktische Aspekte

Was empfiehlt die Polizei?

feste Objekte

Schließen Sie den Rahmen stets an einen festen Gegenstand (Fahrradständer, Laternenpfahl mit Betonfundament etc.) an. Bringen Sie das Schloss so an, dass es den Rahmen und mindestens ein Rad mit dem festen Gegenstand verbindet. Nehmen Sie dafür wenn möglich das Hinterrad – es ist aufwendiger zu lösen als das Vorderrad.

2 Schlösser benutzen

Für die extra Portion Sicherheit nutzen Sie zwei Schlösser unterschiedlichen Typs (z. B. Bügelschloss + Kette), weil zum Knacken unterschiedliche Werkzeuge benötigt werden und Diebe länger brauchen oder ihnen sogar die entsprechenden Werkzeuge fehlen. Sorgen Sie generell dafür, dass das Schloss eng am Fahrad anliegt. So kommen Hebel- oder Schneidwerkzeuge schwerer an das Schloss heran.

Fazit

Ob Beleuchtung oder Diebstahlschutz – beide Themen sind in der Praxis eng miteinander verbunden: Sicherheit entsteht durch Verantwortung. Mit einem StVZO-konformen Lichtsystem und einem zertifizierten Schloss bewegen Sie sich nicht nur im gesetzlichen Rahmen, sondern setzen auf geprüfte Sicherheit. Somit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihr Rad und andere Verkehrsteilnehmer.